Akonische Rechtsprechung - 2.840
Rechtsprechung
[PR 178]: Das Dogma akonischer Rechtsprechung lautet: Wer in der Voruntersuchung einer gesetzwidrigen Tat mit zwei Dritteln der Stimmen der Untersuchungskommission für verdächtig gefunden wird, die Tat begangen zu haben, verliert die Rechte eines Bürgers und erwirbt den Status eines Gefangenen. Mitte des Jahres 2328 n. Chr. gab es eine allerdings gescheiterte Revolte unter der Führung des Rechtswissenschaftlers Ak-Ther Chaan, deren Forderung es war, dieses Verfahren abzuändern. Ihr Vorwurf sei, daß die Geschworenen der Kommission niemals in der Lage wären, einen Fall objektiv und vorurteilsfrei entscheiden zu können, dies könne allein ein Positronengehirn als Richter. Ak-Ther Chaan wirft den Geschworenen vor, ihr Urteil nur zu 10 % auf Indizien und Beweise zu stützen und sich zu 90 % von privaten Meinungen leiten zu lassen.
[PR-846-Computer]: Ein klassischer Kritikpunkt der Terraner gegen die Akonen ist deren Doppelmoral. Das schon immer sehr selbstbezogene Volk kenne zwei verschiedene Arten von Moral. Die eine für sich selbst und ihm Umgang untereinander. Die Andere für den Umgang mit Nicht-Akonen.
[Atlan 250]: Dieser Vorwurf ist nicht ganz ungerechtfertigt. Die Strafkammern akonischer Gerichte sind entsprechend der fünf akonischen Kasten in Gerichtshöfe unterschiedlicher Klasse unterteilt. Die Strafkammer fünfter Klasse für Unedle (Nichtakonen) besteht lediglich aus einer billigen Positronik als Richter, dem zuständigen Vertreter der Region im Großen Rat als Ankläger (dies kann der Senator oder dessen Stellvertreter sein) und einer einfachen Akonin (meist die Sekretärin des Anklägers) als Rechtshilfe und Übersetzerin für die Angeklagten. Akonen haben dagegen grundsätzlich einen Anspruch auf Beratung durch einen studierten Rechtsanwalt. Außerdem werden ihre Gerichtsurteile von mindestens einem Akonen als Richter ermittelt und verkündet. In der Regel übernimmt jedoch eine ganze Kommission, deren Größe vom Rang des Angeklagten abhängig ist, die Urteilsfindung.
[PR 178]: Todesurteile werden jeweils am Morgen des 18. Tages des Fünfteljahres Shahalom vollstreckt. Dazu wird der Delinquent in einen Antigravschacht gesperrt und mit einem transparenten Antigravfeld in eine je nach schwere der Tat variierende Höhe gehoben. Zu einem dem Todeskandidaten unbekannten Zeitpunkt wird das Antigravfeld desaktiviert und der Verurteilte stürzt übergangslos und ungebremst den Schacht hinab. Zerschellt er am Grund des Schachts so ist das Urteil vollzogen. Überlebt er den Sturz, so wird der Verurteilte gesund gepflegt und begnadigt. Bei besonders schweren Straftaten ist es üblich den zum Tode verurteilten für eine bestimmte Zeit in einen alten Kernreaktor zu sperren und ihn langsam an der radioaktiven Strahlung sterben zu lassen. Als dritte Variante gelten sogenannte Kamikaze-Einsätze des Energiekommandos, in dessen Rahmen sich der Verurteilte durch besondere Leistungen für das Wohl des akonischen Volks rehabilitieren kann. Allerdings sind die Überlebenschancen bei solchen Himmelfahrtskommandos denkbar gering.
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